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Mieter

WIR SIND FÜR SIE DA

Hier erhalten Sie als Mieter der von uns verwalteten Häuser umfangreiche Informationen zu Fragen rund um Ihr Mietverhältnis.

Formulare und Hinweisblätter geben eine Hilfestellung bei diversen Anliegen, von der Änderung der Kontaktdaten, über die Untervermietung bis zur fristgerechten Kündigung der Wohnung. Mit unserem Service wollen wir Sie rund um die Uhr beraten und Ihnen die Kommunikation mit uns erleichtern.

    FrauHerr

    Für eine schnellere Schadenseinschätzung können Sie uns hier gerne direkt Bilder des Schadens zukommen lassen. Sie können bis zu drei Dateien hochladen, jeweils maximal 3MB in den Formaten PDF, JPG oder PNG.



    Lastschrift

    Wir freuen uns, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) teilnehmen möchten. Dies erleichtert Ihnen und uns die Zahlung Ihrer Miete. Sie finden das passende Formular in unserem Downloadbereich. Sie können dieses Formular auch zur Aufgabe bei Änderungen Ihrer Bankdaten nutzen. Bitte beachten Sie, dass wir und die ausführende Bank ca. fünf Werktage benötigen, bis der LEV wirksam wird. Deshalb werden wir den LEV nur für den Einzug Ihrer nächsten Miete nutzen, wenn das Formular fünf Werktage vor Monatsende bei uns eingegangen ist. Der Einzug Ihrer Miete mittels Lastschriftverfahren ist lediglich zum Monatsanfang möglich.

     

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    Auszahlung

    In der Regel werden die Kautionen innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende abgerechnet. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass die Kaution erst innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten abgerechnet wird. Neben der Auszahlung des Guthabens erhalten Sie von uns ein separates Schreiben, in dem Sie die Kautionsabrechnung nachvollziehen können. Für eine reibungslose Kautionsauszahlung benötigen wir Ihre aktuelle Bankverbindung. Es ist daher sinnvoll uns diese bereits mit der Kündigung aufzugeben.

    Einzahlung

    Mit den Mietvertragsunterlagen haben Sie ein Schreiben für die Kautionseinzahlung erhalten. Diesem Schreiben können Sie alle wichtigen Punkte für die Einzahlung Ihrer Kaution (u.a. Kontoverbindung, Kautionsbetrag) entnehmen. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, kontaktieren Sie uns gern. Bitte überweisen Sie rechtzeitig vor dem Übergabetermin die Mietersicherheit auf das für Sie eingerichtete Konto. Wichtig! Bitte haben Sie Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Kautionsbetrag auf dem Kautionskonto eingegangen sein muss. Ein Einzahlungsbeleg von Ihnen ist leider nicht ausreichend. Nutzen Sie das Kautionskonto nur für die Zahlung Ihrer Mietsicherheit. Die monatlichen Mietzahlungen überweisen Sie bitte, falls Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, auf das Konto, welches Ihnen in Ihrem Mietvertrag genannt wird.

    Kautionseinbehalt

    Kautionseinbehalte werden von uns in zwei Fällen vorgenommen. Zum Einen prüfen wir, ob in den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen mit einer Nachzahlung zurechnen ist und kalkulieren einen Einbehalt für diese Nebenkostenabrechnungen. Nach Erstellung der für Sie letzten Abrechnung wird dieser Kautionseinbehalt mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet und ein mögliches Guthaben wird Ihnen ausgezahlt. Zum Anderen gibt es noch den Kautionseinbehalt für noch offene Mietforderungen und Verpflichtungen, die aus dem Wohnungsabnahmetermin bzw. der Mietzeit hervorgehen und trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden.

    Nebenkostenabrechnung

    Nebenkostenabrechnungen gehen Ihnen als Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu. Nach dieser Frist kann der Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen die Nebenkostenabrechnungen noch zustellen.

    Unser Ziel ist es selbstverständlich nicht, die Abrechnungen nur innerhalb der gesetzlichen Frist zu verschicken, vielmehr ist es unser Ziel die Abrechnungen innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Abrechnungszeitraum für einen Großteil der von uns betreuten Liegenschaften zu versenden. In Einzelfällen ist dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht immer möglich.

    Änderung Ihrer Kontakdaten

    Nutzen Sie gerne unser Formular „Änderungen der Kontaktdaten“, um uns Ihre neuen Kontaktdaten zu übermitteln.

     

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    Aufnahme eines Untermieters

    Eine befristete Untervermietung eines Zimmers Ihrer angemieteten Wohnung ist bei Vorliegen eines wirtschaftlich berechtigten Interesses in der Regel möglich. Eine Zustimmung seitens des Vermieters ist im Vorfeld der Untervermietung einzuholen. Gerne können Sie das Formular „Genehmigung Untervermietung“ nutzen. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir ferner eine Kopie des Personalausweises des Untermieters, die Angabe des Zeitraumes der Untervermietung und den Grund für die Untervermietung.

     

    Antrag auf Untervermietung herunterladen

    Ausscheiden eines Vertragspartners

    Grundsätzlich ist ein Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners liegt es uns am Herzen, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann. Zu diesem Zwecke benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür benötigen wir eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise). Ferner sollten sich die verbleibenden und die ausscheidenden Vertragsparteien über den Verbleib der Kaution geeinigt haben und uns dies schriftlich mitteilen. Sie können hierfür auch unser Formular „Ausscheiden eines Mietvertragspartners“ nutzen. Bitte berücksichtigen Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin anmietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen. Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

     

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    Aufnahme eines neuen Vertragspartners

    Gerne nehmen wir einen neuen Vertragspartner in den Mietvertrag auf. Nutzen Sie dafür das Formular „Aufnahme eines neuen Vertragspartners“ zur Übermittlung der Daten.

     

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    Wechsel eines Vertragspartners

    Grundsätzlich ist ein Wechsel eines Vertragspartners in einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse der verbleibenden Mietvertragspartner liegt es uns am Herzen, dass diese sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten können. Hierfür benötigen wir von den zukünftigen sowie den verbleibenden Vertragspartnern einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir benötigen eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise aller zukünftigen Vertragspartner). Sie können auch unser Formular „Wechsel eines Mietvertragspartners“ nutzen. Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

     

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    Vorzeitige Neuvermietung

    Sie ziehen aus und wünschen vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist eine vorzeitige Vermietung? Bitte lesen Sie hierzu unseren „Hinweis für eine vorzeitige Neuvermietung“.

     

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    Kündigungsfrist

    Nach der Mietrechtsreform 2001 ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats für den Mieter möglich. Achtung, auch der Samstag ist ein Werktag. Die Kündigungsfristen gelten für alle Wohnraummietverträge, auch für die Mietverhältnisse, die bereits vor der Mietrechtsreform abgeschlossen wurden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

     

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    Tierhaltung

    Die Tierhaltung in einer gemieteten Wohnung ist in der Regel im Mietvertrag geregelt und nach Genehmigung möglich. Sie können hierfür unser Formular „Antrag auf Tierhaltung“ nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nicht automatische eine Genehmigung nach sich zieht. Es wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ggf. auch widerruflich ist.

     

    Antrag auf Tierhaltung herunterladen

    Gesund wohnen durch richtiges Lüften und Heizen

    Neubauten bzw. sanierte Gebäude sind heute „dichter“ als früher. Gummidichtungen in Fenstern wie Türen und effektiver Wärmeschutz verhindern eine unfreiwillige Lüftung. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat zu diesem Thema eine ausführliche und sehr verständliche Broschüre erarbeitet. Sie zeigt auf, wie Sie mit einem richtigen Lüftungs- und Heizverhalten sowie der Stellung der Möbel: – eine hohe Luftqualität erreichen, – Schimmelpilzbefall vermeiden, – ein gesundes Wohnklima schaffen, – die Bausubstanz erhalten – und Heizungskosten sparen. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Broschüre. Es lohnt sich!

    Sperrmüll

    Wohin mit dem Sperrmüll? Sperrmüll ist kein Hausmüll und darf daher nicht in den Restmülltonnen der Objekte entsorgt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sperrmüll kostenfrei oder kostengünstig in den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsbetrieben abgeben zu können. Ferner bieten die Entsorgungsbetriebe in der Regel kostengünstige Sperrmüllabholungen an. Detaillierte Informationen finden Sie in der Regel auf den Internetseiten des jeweiligen Entsorgungsbetriebs. Zum Sperrmüll gehören z.B.: – sperrige Abfälle – Möbelstücke – leere Kisten – große, feste, leere Kartons – Kühlschränke – große Elektrogeräte – Hausrat, der nicht in die Müllgefäße passt Dies ist kein Sperrmüll: – Abfälle aus Gewerbe und Industrie – alles, was in die Müllgefäße passt (z.B. kleingeschnittene Teppiche oder Auslegeware) – Gartenabfälle (auch größere Äste) – Bauabfälle (auch Gartenlauben) – mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons sowie Problemstoffe.

    Sind die Kosten für Sperrmüll umlagefähig? Mit dieser Frage hat sich in den Jahren 2009 und 2010 der Bundesgerichtshof beschäftigt. Mit seinem Urteil vom 13.01.2010 (VIII 137/09) bejaht das Gericht diese Frage. Eine Umlage der Sperrmüllkosten kann der Vermieter auch vornehmen, wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt. Unerheblich ist ferner, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich in den Gemeinschaftsflächen (Treppenhäuser, Kellergänge, Dachböden) Sperrmüll abgelagert haben. Helfen Sie uns daher in Ihrem eigenen Interesse, Sperrmüllabfuhren zu reduzieren. Nutzen Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeiten einer Abholung durch die städtischen Entsorgungsbetriebe oder der Recyclinghöfe.

    Schadensmeldung

      FrauHerr

      Für eine schnellere Schadenseinschätzung können Sie uns hier gerne direkt Bilder des Schadens zukommen lassen. Sie können bis zu drei Dateien hochladen, jeweils maximal 3MB in den Formaten PDF, JPG oder PNG.



      Zahlungsverkehr
      Lastschrift

      Wir freuen uns, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) teilnehmen möchten. Dies erleichtert Ihnen und uns die Zahlung Ihrer Miete. Sie finden das passende Formular in unserem Downloadbereich. Sie können dieses Formular auch zur Aufgabe bei Änderungen Ihrer Bankdaten nutzen. Bitte beachten Sie, dass wir und die ausführende Bank ca. fünf Werktage benötigen, bis der LEV wirksam wird. Deshalb werden wir den LEV nur für den Einzug Ihrer nächsten Miete nutzen, wenn das Formular fünf Werktage vor Monatsende bei uns eingegangen ist. Der Einzug Ihrer Miete mittels Lastschriftverfahren ist lediglich zum Monatsanfang möglich.

       

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      Auszahlung

      In der Regel werden die Kautionen innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende abgerechnet. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass die Kaution erst innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten abgerechnet wird. Neben der Auszahlung des Guthabens erhalten Sie von uns ein separates Schreiben, in dem Sie die Kautionsabrechnung nachvollziehen können. Für eine reibungslose Kautionsauszahlung benötigen wir Ihre aktuelle Bankverbindung. Es ist daher sinnvoll uns diese bereits mit der Kündigung aufzugeben.

      Einzahlung

      Mit den Mietvertragsunterlagen haben Sie ein Schreiben für die Kautionseinzahlung erhalten. Diesem Schreiben können Sie alle wichtigen Punkte für die Einzahlung Ihrer Kaution (u.a. Kontoverbindung, Kautionsbetrag) entnehmen. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, kontaktieren Sie uns gern. Bitte überweisen Sie rechtzeitig vor dem Übergabetermin die Mietersicherheit auf das für Sie eingerichtete Konto. Wichtig! Bitte haben Sie Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Kautionsbetrag auf dem Kautionskonto eingegangen sein muss. Ein Einzahlungsbeleg von Ihnen ist leider nicht ausreichend. Nutzen Sie das Kautionskonto nur für die Zahlung Ihrer Mietsicherheit. Die monatlichen Mietzahlungen überweisen Sie bitte, falls Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, auf das Konto, welches Ihnen in Ihrem Mietvertrag genannt wird.

      Kautionseinbehalt

      Kautionseinbehalte werden von uns in zwei Fällen vorgenommen. Zum Einen prüfen wir, ob in den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen mit einer Nachzahlung zurechnen ist und kalkulieren einen Einbehalt für diese Nebenkostenabrechnungen. Nach Erstellung der für Sie letzten Abrechnung wird dieser Kautionseinbehalt mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet und ein mögliches Guthaben wird Ihnen ausgezahlt. Zum Anderen gibt es noch den Kautionseinbehalt für noch offene Mietforderungen und Verpflichtungen, die aus dem Wohnungsabnahmetermin bzw. der Mietzeit hervorgehen und trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden.

      Nebenkostenabrechnung

      Nebenkostenabrechnungen gehen Ihnen als Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu. Nach dieser Frist kann der Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen die Nebenkostenabrechnungen noch zustellen.

      Unser Ziel ist es selbstverständlich nicht, die Abrechnungen nur innerhalb der gesetzlichen Frist zu verschicken, vielmehr ist es unser Ziel die Abrechnungen innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Abrechnungszeitraum für einen Großteil der von uns betreuten Liegenschaften zu versenden. In Einzelfällen ist dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht immer möglich.

      Vertrag
      Änderung Ihrer Kontakdaten

      Nutzen Sie gerne unser Formular „Änderungen der Kontaktdaten“, um uns Ihre neuen Kontaktdaten zu übermitteln.

       

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      Aufnahme eines Untermieters

      Eine befristete Untervermietung eines Zimmers Ihrer angemieteten Wohnung ist bei Vorliegen eines wirtschaftlich berechtigten Interesses in der Regel möglich. Eine Zustimmung seitens des Vermieters ist im Vorfeld der Untervermietung einzuholen. Gerne können Sie das Formular „Genehmigung Untervermietung“ nutzen. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir ferner eine Kopie des Personalausweises des Untermieters, die Angabe des Zeitraumes der Untervermietung und den Grund für die Untervermietung.

       

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      Ausscheiden eines Vertragspartners

      Grundsätzlich ist ein Ausscheiden eines Vertragspartners aus einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse des verbleibenden Mietvertragspartners liegt es uns am Herzen, dass dieser sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten kann. Zu diesem Zwecke benötigen wir vom verbleibenden Vertragspartner einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Hierfür benötigen wir eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise). Ferner sollten sich die verbleibenden und die ausscheidenden Vertragsparteien über den Verbleib der Kaution geeinigt haben und uns dies schriftlich mitteilen. Sie können hierfür auch unser Formular „Ausscheiden eines Mietvertragspartners“ nutzen. Bitte berücksichtigen Sie, dass zumindest ein bestehender Mieter die Wohnung weiterhin anmietet. Sollten alle Mietvertragspartner ausscheiden, ist die Wohnung zu kündigen. Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

       

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      Aufnahme eines neuen Vertragspartners

      Gerne nehmen wir einen neuen Vertragspartner in den Mietvertrag auf. Nutzen Sie dafür das Formular „Aufnahme eines neuen Vertragspartners“ zur Übermittlung der Daten.

       

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      Wechsel eines Vertragspartners

      Grundsätzlich ist ein Wechsel eines Vertragspartners in einem bestehenden Mietvertrag möglich. Im Interesse der verbleibenden Mietvertragspartner liegt es uns am Herzen, dass diese sich die Wohnung mit allen finanziellen Verpflichtungen nachhaltig leisten können. Hierfür benötigen wir von den zukünftigen sowie den verbleibenden Vertragspartnern einen Nachweis über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Wir benötigen eine ausgefüllte Selbstauskunft inklusive Anlagen (Kopie Personalausweis, aktuelle Einkommensnachweise aller zukünftigen Vertragspartner). Sie können auch unser Formular „Wechsel eines Mietvertragspartners“ nutzen. Zur mietvertraglichen Dokumentation wird nach Eingang und positiver Prüfung Ihrer Unterlagen ein Nachtrag zum Mietvertrag erstellt, der von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

       

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      Vorzeitige Neuvermietung

      Sie ziehen aus und wünschen vor Ablauf Ihrer Kündigungsfrist eine vorzeitige Vermietung? Bitte lesen Sie hierzu unseren „Hinweis für eine vorzeitige Neuvermietung“.

       

      Hinweis für eine vorzeitige Neuvermietung herunterladen

      Kündigungen
      Kündigungsfrist

      Nach der Mietrechtsreform 2001 ist die ordentliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats für den Mieter möglich. Achtung, auch der Samstag ist ein Werktag. Die Kündigungsfristen gelten für alle Wohnraummietverträge, auch für die Mietverhältnisse, die bereits vor der Mietrechtsreform abgeschlossen wurden. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

       

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      Haustiere
      Tierhaltung

      Die Tierhaltung in einer gemieteten Wohnung ist in der Regel im Mietvertrag geregelt und nach Genehmigung möglich. Sie können hierfür unser Formular „Antrag auf Tierhaltung“ nutzen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung nicht automatische eine Genehmigung nach sich zieht. Es wird jeweils eine Einzelfallentscheidung getroffen, die ggf. auch widerruflich ist.

       

      Antrag auf Tierhaltung herunterladen

      Tipp
      Gesund wohnen durch richtiges Lüften und Heizen

      Neubauten bzw. sanierte Gebäude sind heute „dichter“ als früher. Gummidichtungen in Fenstern wie Türen und effektiver Wärmeschutz verhindern eine unfreiwillige Lüftung. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat zu diesem Thema eine ausführliche und sehr verständliche Broschüre erarbeitet. Sie zeigt auf, wie Sie mit einem richtigen Lüftungs- und Heizverhalten sowie der Stellung der Möbel: – eine hohe Luftqualität erreichen, – Schimmelpilzbefall vermeiden, – ein gesundes Wohnklima schaffen, – die Bausubstanz erhalten – und Heizungskosten sparen. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die Broschüre. Es lohnt sich!

      Sperrmüll

      Wohin mit dem Sperrmüll? Sperrmüll ist kein Hausmüll und darf daher nicht in den Restmülltonnen der Objekte entsorgt werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit Sperrmüll kostenfrei oder kostengünstig in den Recyclinghöfen der kommunalen Entsorgungsbetrieben abgeben zu können. Ferner bieten die Entsorgungsbetriebe in der Regel kostengünstige Sperrmüllabholungen an. Detaillierte Informationen finden Sie in der Regel auf den Internetseiten des jeweiligen Entsorgungsbetriebs. Zum Sperrmüll gehören z.B.: – sperrige Abfälle – Möbelstücke – leere Kisten – große, feste, leere Kartons – Kühlschränke – große Elektrogeräte – Hausrat, der nicht in die Müllgefäße passt Dies ist kein Sperrmüll: – Abfälle aus Gewerbe und Industrie – alles, was in die Müllgefäße passt (z.B. kleingeschnittene Teppiche oder Auslegeware) – Gartenabfälle (auch größere Äste) – Bauabfälle (auch Gartenlauben) – mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons sowie Problemstoffe.

      Sind die Kosten für Sperrmüll umlagefähig? Mit dieser Frage hat sich in den Jahren 2009 und 2010 der Bundesgerichtshof beschäftigt. Mit seinem Urteil vom 13.01.2010 (VIII 137/09) bejaht das Gericht diese Frage. Eine Umlage der Sperrmüllkosten kann der Vermieter auch vornehmen, wenn die Abfuhr nicht jährlich erfolgt. Unerheblich ist ferner, ob Mieter bzw. Dritte widerrechtlich in den Gemeinschaftsflächen (Treppenhäuser, Kellergänge, Dachböden) Sperrmüll abgelagert haben. Helfen Sie uns daher in Ihrem eigenen Interesse, Sperrmüllabfuhren zu reduzieren. Nutzen Sie für ausrangierte Möbel die Möglichkeiten einer Abholung durch die städtischen Entsorgungsbetriebe oder der Recyclinghöfe.

      Miet-
      Interessent

      Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an der Anmietung einer unserer Mietwohnungen haben.

      SELBSTAUSKUNFT

      Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung unsere Selbstauskunft für Mietinteressenten, welche Sie unter untenstehenden Link als PDF-Formular downloaden können.

      – Ihre Selbstauskunft benötigen wir erst, wenn Sie sich für eine konkrete Wohnung entschieden und diese auch bereits persönlich besichtigt haben.

      – In der Selbstauskunft sind alle Mietvertragspartner (Punkt 1 und 2) sowie alle weiteren Personen, die die Wohnung beziehen werden (Punkt 3), aufzunehmen.

      – Bei Mietinteressenten mit zu geringem eigenen Einkommen nehmen wir i. d. R. die Eltern mit als Mietvertragspartner auf, auch wenn diese die Wohnung nicht selbst beziehen werden.

      – Mit der Selbstauskunft benötigen wir auch eine SCHUFA-Auskunft von Ihnen. Diese können Sie direkt online über http://is24.de/bonitaetscheck abrufen.

      – Zusätzlich zur Selbstauskunft benötigen wir von allen Vertragspartnern aktuelle Kopien des Personalausweises und der letzten drei Gehaltsabrechnungen.

      – Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft mit den Kopien per Post, Fax oder E-Mail an unser jeweiliges Büro (Kontaktdaten auf Seite 2 der Selbstauskunft).

       

      Selbstauskunftsbogen herunterladen